Liebe Gäste,

Die Wieder-Eröffnungen wird mit den vorgegebenen Maßnahmen sicherlich mit Einschränkungen und erhöhtem Aufwand verbunden sein. Lassen wir uns nicht weiter unterkriegen und genießen die doch so wertvolle Lebenszeit. Sprechen wir über das Leben und nicht über die Pandemie. Hier erfahren Sie den aktuellen Stand wie sich Ihr Aufenthalt in den kommenden Monaten gestalten wird.

Welche Maßnahmen werden bezüglich der Corona Pandemie getroffen:

Öffentliche Bereiche

  • FFP2 Maskenpflicht für Gäste
  • Medizinische Maskenpflicht für Mitarbeitende
  • Handdesinfektionsspender an allen öffentlichen Orten
  • Abstandshinweise (mind. 1,5 Meter Abstand)
  • Regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen
  • Regelmäßiges Lüften der öffentlichen Bereiche
  • Nehmen Sie Rücksicht auf die von uns ausgehängten Hinweise
Hinweise der Landesregierung:

Liebe Gäste,

aktuell gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II. 

In dieser Stufe ist 3G Grundvorraussetzung.

Seit dem 12. Januar 2022 gilt in Innenräumen eine FFP2 Maskenpflicht für Gäste. Eine medizinische Maske ist nicht mehr zulässig.

Sie benötigen demnach für das Frühstück und für das Restaurant keinen Test zu Ihrer Impfung.

Für Ihren Aufenthalt im Hotel benötigen Sie einen Impfnachweis als QR-Code, ausgedruckt oder in der App und Ihren Personalausweis. Den gelben Impfpass können wir leider nicht mehr akzeptieren.

Gästehaus, Check-In und Check-Out

  • Desinfektion der Zimmerschlüssel

Testzentren in der Nähe:

  • Eigeltingen, Entfernung 7 Kilometer
    Apotheke mit Voranmeldung, 07774-9397999
    Lochmühle Mi 9-12, Sa 14-17, So 10:30-16

Restaurant

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
  • Tischreservierung ist dringend gewünscht
  • Die Frühstückszeiten sind von 07:00 bis 10:00 Uhr

Zimmerreinigung

  • Flächendesinfektion der Gästezimmer
  • Regelmäßiges Desinfizieren von Türklinken, Lichtschaltern, Handläufen an Treppen etc. in hoher Frequenz
  • Ausgiebiges Lüften bei der Zimmerreinigung

Eine Einreise aus dem Ausland ist ohne Quarantänepflicht nicht möglich, sofern Ihr Herkunftsland als Risikogebiet eingestuft wird. 
Bitte bachten Sie hierzu die Einreisebestimmungen

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Ob Ihr Heimatland zu einem Risikogebiet zählt, erfahren Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institut

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html